Motorflug-Ausbildung
Voraussetzungen
- Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- Zwei gleiche Passbilder
- Nachweis der Wohnsitze in den letzten zehn Jahren (ist nötig für ZÜP Antrag)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
- Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität
- Kopie des Führerscheins oder Nachweis über „Unfallsofortmaßnahme“ bzw. „Erste Hilfe“
- Bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Theoretische Ausbildung
- Luftrecht und Durchführung des Sprechfunkverkehrs
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- allgem. Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
Die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse können mit Hilfe einer CD im Eigenstudium erworben werden. Zur Vertiefung wird ein Nahunterricht in allen Fächern angeboten. Darüber hinaus stehen unsere erfahrenen Fluglehrer den Prüfungsanwärtern mit Rat und Tat zur Seite.
Für die theoretische Ausbildung wird benötigt:
- CD mit dem Unterrichtsstoff und dem offiziellen Fragenkatalog
- Kursdreieck
- Navigationsrechner
- Luftfahrtkarten
- Lineal mit Maßstäben für die Luftfahrtkarten
Praktische Ausbildung
Anmerkung: Ein Flugzeug wird zugelassen für ein bestimmtes Höchstabfluggewicht. Die für den Erwerb einer Lizenz erforderlichen praktischen Ausbildungsstunden und Starts sind gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden.
Prüfung und Lizenz
Die theoretische Prüfung kann (auch jedes Fach einzeln) in der Regel jeden Dienstag im Amtsgebäude der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern (LAN), am Flughafen in Nürnberg abgelegt werden.
Die praktische Prüfung wird in Abstimmung mit einem Prüfer des Luftamtes Nordbayern individuell je nach Wetterlage durchgeführt.
Umfang der Erlaubnis: Lizenz mit Sammeleintrag für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem maximalem Abfluggewicht von 2000 Kilogramm zum Betrieb mit einem Piloten (i.d.R. viersitzige Flugzeuge).
Internationale Flüge mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.
Gültigkeit/Verlängerung
Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig und wird auf Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde (LAN) von dieser verlängert. Die Berechtigung (CR) ist 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf zu erbringen:
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer
- mind. 12 Starts und Landungen
- mind. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer (in den 12 Std. enthalten)
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Nach Prüfung der genannten Voraussetzungen durch den Fluglehrer, der den Übungsflug mit dem Piloten durchgeführt hat, verlängert dieser die entsprechende Klassenberechtigung (CR) für weitere 24 Monate.